Aktuelle Empfehlungen zum Umgang mit Covid-19 vom evang. Kirchenrat Thurgau
Die vom Bundesrat am 8. September beschlossenen, verschärften Corona-Schutzmassahmen bringen auch für das kirchliche Leben ab kommenden Montag, 13. September 2021, einige Veränderungen.
Von der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS steht den Kirchgemeinden je ein Schutzkonzept für Gottesdienste bis 50 Personen ohne Covid-Zertifikat (sie sollen der Normalfall bleiben) und für Gottesdienste mit Covid-Zertifikat mit über 50 Personen (sie sollen die Ausnahme bleiben) zur Verfügung.
Das Schutzkonzept für Gottesdienste mit Covid-Zertifikat enthält nützliche Informationen, wie die Kirchgemeinden die Covid-Zertifikat-Pflicht anwenden und kontrollieren können, die ab 13. September 2021 - ausser für die Gottesdienste bis 50 Personen – für alle kirchlichen Veranstaltungen gilt.
Bei Gottesdiensten ohne Zertifikatspflicht muss wie bis anhin eine Maske getragen werden. Von der Maskentragepflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag sowie Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. Die volle Kapazität an Sitzplätzen darf nur zu maximal zwei Dritteln besetzt werden.
Anweisungen zum Umgang mit der Coronavirussituation
EKS-Schutzkonzept Gottesdienste ohne Zertifikat 10.9.2021
EKS-Schutzkonzept Gottesdienste mit Zertifikat 10.9.2021
Empfehlungen der Fachstelle Religionsunterricht
Schutzkonzept für Anlässe mit Kindern und Jugendlichen
Schutzkonzept Lager Kinder- und Jugendarbeit Vorlage